Pflichtfortbildung Praxisanleitung (32 UE)

Gemäß § 4 Abs. 3 PflAPrV sind Praxisanleitende verpflichtet, jährlich mindestens 24 Stunden berufspädagogische Fortbildung nachzuweisen. Unsere Pflichtfortbildung verbindet aktuelle pädagogische Themen mit praxisnahen Methoden – von der kompetenzorientierten Anleitung über Prüfungsvorbereitung bis hin zu Kommunikation und Diversität in der Pflegeausbildung.

Bundesland
NRW
Niedersachsen
Fachrichtung
Management
Art
Online
Typ
Refresher