Gemäß § 4 Abs. 3 PflAPrV sind Praxisanleitende verpflichtet, jährlich mindestens 24 Stunden berufspädagogische Fortbildung nachzuweisen. Unsere Pflichtfortbildung verbindet aktuelle pädagogische Themen mit praxisnahen Methoden – von der kompetenzorientierten Anleitung über Prüfungsvorbereitung bis hin zu Kommunikation und Diversität in der Pflegeausbildung.
- Bundesland
- NRW
- Niedersachsen
- Fachrichtung
- Management
- Art
- Online
- Typ
- Refresher