Die Qualifizierung zur Betreuungskraft nach §53c SGB XI befähigt Sie, pflegebedürftige Menschen – insbesondere mit demenziellen Veränderungen, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen – im Alltag zu begleiten und zu aktivieren. Sie erlernen Methoden der Tagesgestaltung, Kommunikation mit betreuungsbedürftigen Menschen, Grundlagen der Krankheitslehre sowie rechtliche Rahmenbedingungen. Ein 80-stündiges Betreuungspraktikum in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung verknüpft Theorie und Praxis. Die Qualifizierung richtet sich an alle Interessierten – eine pflegerische Vorausbildung ist nicht erforderlich.
- Bundesland
- NRW
- Niedersachsen
- Fachrichtung
- Pflege
- Art
- Online & Präsenz
- Typ
- Weiterbildung