Pflichtfortbildung Betreuungskraft (jährlich)

Betreuungskräfte nach §53c SGB XI sind verpflichtet, jährlich an einer mindestens zweitägigen Fortbildung im Umfang von 16 Unterrichtseinheiten teilzunehmen. Die Fortbildung dient der Aktualisierung des Fachwissens und der Reflexion der beruflichen Praxis. Themen sind unter anderem neue Betreuungsansätze, Kommunikation mit demenziell veränderten Menschen, rechtliche Neuerungen und kollegiale Fallbesprechungen.

Bundesland
NRW
Niedersachsen
Fachrichtung
Pflege
Art
Online & Präsenz
Typ
Fortbildung